Kommunalpolitik in Langelsheim

Die Bürgerinnen und Bürger sind regelmäßig zur Wahl des Rates, der Ortsräte und der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters aufgerufen. Einen kurzen Überblick über die einzelnen Gremien und Ausschüsse finden Sie im Folgenden. Ebenso sind die Links zu Vorlagen an die Politik uns Niederschriften der Sitzungen zu finden.

Über das Ratsinformationssystem finden Sie alle weiteren Informationen zu den Gremien, den einzelnen Sitzungen und den Personen. Über den grünen Button gelangen Sie direkt zum öffentlichen Ratsinformationssystem.

Vorlagen der Politik

Sitzungsvorlagen stellen kurze und prägnante Zusammenfassungen des jeweiligen Themas dar, die in einer Sitzung des jeweiligen Gremiums abgestimmt werden müssen. Mit Hilfe der Sitzungsvorlage können sie sich später die wichtigsten Punkte in Erinnerung rufen. Wenn öffentliche Sitzungsvorlagen zur Verfügung stehen, sind diese in dem digitalen Ratsinformationssystem unter der anstehenden Sitzung wiederzufinden. 

Niederschriften von Sitzungen

In den Niederschriften (Protokollen) werden die wesentlichen Punkte einer Sitzung festgehalten. Nach der Geschäftsordnung des Rates muss aus ihnen hervorgehen, wann und wo die Sitzung stattgefunden hat, wer an ihr teilgenommen hat, welche Gegenstände verhandelt, welche Beschlüsse gefasst und welche Wahlen vorgenommen worden sind.

Die Niederschriften werden in der jeweils nächsten Sitzung des Gremiums genehmigt. Erst danach erfolgt die Veröffentlichung über das digitale Ratsinformationssystem.



Über unser digitales Ratsinformationssystem finden Sie alle Vorlagen und Niederschriften der Gremien. Klicken Sie auf den grünen Button und lassen Sie sich zum digitalen Ratsinformationssystem weiterleiten.

Stadtrat

Der Rat der Stadt Langelsheim, auch Stadtrat, ist das höchste politische Gremium der Stadt. Seine Aufgaben sind beispielsweise der Erlass von Ortsrecht wie Satzungen oder die Verabschiedung des Haushalts. Die Mitglieder des Rates werden durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Langelsheim gewählt. Die Anzahl der Ratsmitglieder hängt von der Einwohnerzahl ab.

Verwaltungsausschuss

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses werden aus der Mitte der Ratsmitglieder gewählt. Einzig die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist Kraft Amtes Mitglied und zudem Vorsitzende oder Vorsitzender des Verwaltungsausschusses. In seine Zuständigkeit fällt beispielsweise der Beschluss über den Stellenplan. Zudem bereitet der Verwaltungsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

Bürgermeisterin / Bürgermeister

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Langelsheim gewählt, leitet und beaufsichtigt die Verwaltung. Sie oder er ist Kraft Amtes Mitglied im Rat der Stadt Langelsheim. Die Vertretung der Stadt nach Außen und die Umsetzung der Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses sind ebenso Aufgabe der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. 

Fraktionen und Gruppen

Ratsfraktionen oder Ratsgruppen können sich durch den Zusammenschluss von zwei oder mehr Ratsmitgliedern bilden. Die Gruppen und Fraktionen sind dazu berechtigt, Mitglieder in Ausschüsse zu entsenden. Die Größe der Fraktionen und Gruppen entscheidet über die Anzahl und die Mitwirkungsrechte der Mitglieder, die in die Ausschüsse entsandt werden dürfen.

Ausschüsse des Rates

Der Rat der Stadt hat beratende Ausschüsse gebildet, um die Meinungsfindung vor der Ratsentscheidung inhaltlich behandeln zu lassen. Den Ausschüssen gehören die von den Fraktionen und Gruppen genannten Mitglieder des Rates an. In einigen Fällen können auch externe Fachleute in die Ausschüsse berufen werden. Manche Ausschüsse sind nach besonderen gesetzlichen Grundlagen vorgeschrieben, beispielsweise der Schulausschuss. Im übrigen kann der Rat die Ausschüsse nach eigenem Ermessen bilden.

Ortsräte

In der Stadt Langelsheim sind acht Ortsräte gebildet. Die Ortsräte behandeln Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit, etwa Friedhofsangelegenheiten oder die Benennung von Straßen oder sie sind in die Beratung von Sachverhalten eingebunden, die der Rat schlussendlich entscheidet, wie dem Haushalt. Die Ortsräte tagen im Regelfall öffentlich an etwa vier Terminen im Jahr.