Haushaltsplan der Stadt Langelsheim

Die Kommunen haben gemäß § 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung wird vom Gemeinderat beschlossen und enthält u. a. Festsetzungen aus dem Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzhaushalt), die im Haushaltsjahr maßgeblichen Hebesätze für Grund- sowie Gewerbesteuern und Ermächtigungen zur Kreditaufnahme. Die Haushaltssatzung wird mit dem Haushaltsplan nach § 113 NKomVG ergänzt.

Der Haushaltsplan stellt alle für ein Haushaltsjahr veranschlagten Ausgaben und Einnahmen nach der Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen zusammen. Er ermächtigt die Verwaltung Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen und ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommunen.
Jedes Verwaltungshandeln mit finanziellen Auswirkungen schlägt sich im Haushaltsplan nieder. Dazu werden alle zu erwartenden Einnahmen nach ihrem Entstehungsgrund und alle vorgesehenen Ausgaben nach ihrem Zweck in den Haushaltsplan aufgenommen. Dem Haushaltsplan kommt eine entscheidende politische Bedeutung zu; mit ihm wird über die im Haushaltsjahr zu lösenden Aufgaben entschieden.,Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan wurde vom Rat der Stadt Langelsheim in seiner Sitzung am 27.11.2025 verabschiedet und durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Goslar mit Bescheid vom 12.02.2026 genehmigt.

Die Bekanntmachung ist am 11.03.2026 im Amtsblatt Nr. 3/2026 für die Stadt Langelsheim erfolgt und die Haushaltssatzung 2026 wurde mit dem Haushaltsplan in der Zeit vom 12.03.2026 bis 20.03.2026 öffentlich ausgelegt.

Der Haushalt 2026 ist rechtskräftig.

Aktuelles Haushaltsjahr 2026

  • Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 der Stadt Langelsheim

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Haushaltspläne der Vorjahre