Hund, Überprüfung nach dem Niedersächsischen Hundegesetz
Grundsätzlich sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Dieser Grundsatz wird schon seit Jahren durch Regelungen wie den Leinenzwang in der freien Landschaft während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (01.04. bis 15.07. eines jeden Jahres) ergänzt. Durch das am 01.07.2011 in Kraft getretene Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden sind einige weitere Verpflichtungen für Hundehalter hinzugekommen.
Sachkundenachweis (§ 3 NHundG)
Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die
theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Ausnahme:
Wer nachweisen kann, dass er innerhalb der letzten zehn Jahre über einen Zeitraum von mindestens
zwei Jahren ununterbrochen Hundehalter war.
Weitere Ausnahmen sind in § 3 Abs. 6 NHundG aufgeführt.
Kennzeichnung (§ 4 NHundG):
Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist durch einen elektronischen Transponder (Chip) zu
kennzeichnen. Das Setzen des Transponders wird durch Tierärzte vorgenommen.
Haftpflichtversicherung (§ 5 NHundG)
Hundehalter sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihren Hund, der älter als sechs
Monate ist, verpflichtet. Personenschäden sind mit einer Mindestversicherungssumme von
500.000,00 € und Sachschäden von mindestens 250.000,00 € abzuschließen.
Nähere Informationen zum Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei Ihrer
Versicherungsgesellschaft.
Mitteilungspflicht an das zentrale Hunderegister Niedersachsen (§ 6 NHundG)
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine/n Hund/e beim Niedersächsischen Hunderegister zu melden.
Die Registrierung kann
• online unter www.hunderegister-nds.de
• telefonisch unter 0441/39010-400
• per Fax unter 0441/39010-401
• schriftlich unter GovConnect GmbH, Nadorster Straße 228, 26123 Oldenburg
erfolgen. Die Registrierung ist gebührenpflichtig.
Folgende Änderungen sind dem zentralen Register innerhalb eines Monats mitzuteilen:
• die Beendigung der Hundehaltung
• das Abhandenkommen und den Tod des Hundes
• die Änderung der Anschrift.
Hinweis:
Die Registrierung in einem anderen Haustierregister (z. B. Tasso) ersetzt nicht die Registrierung beim
Niedersächsischen Hunderegister.
Weiterführende Informationen
Finden Sie auf der Website des Landes Niedersachsen.