Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (für Gemeindestraßen)

Veranstaltungen, die im öffentlichen Straßenraum stattfinden, bedürfen der Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

Sind beispielsweise

  • Stadt- und Stadtteilfeste
  • Festumzüge und Laternenumzüge
  • Volksläufe
  • Motorsport- und Radsportveranstaltungen
  • Sonstige Veranstaltungen, die das verkehrsübliche Maß überschreiten

Zuständigkeiten

Für die Erteilung der Erlaubnis für Veranstaltungen auf Gemeindestraßen ist die Stadt Langelsheim, Amt für Ordnung und Soziales, Harzstraße 8, 38685 Langelsheim zuständig.
Für Veranstaltungen auf klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist der Landkreis Goslar, Straßenverkehrsamt, Stapelner Straße 8, 38644 Goslar zuständig.

Der Antrag ist rechtzeitig vor der Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Den Antrag finden Sie in der Randspalte.

Gebühren

Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der Veranstaltung und dem Arbeitsaufwand für die Erteilung der Erlaubnis und beträgt in der Regel zwischen 51,20 € und 102,40 €.