Jugend- und Sportförderrichtlinie

Die Stadt Langelsheim unterstützt gemäß der seit 2002 gültigen Jugend- und Sportförderrichtlinie die örtlichen Sportvereine und unterhält eigene Sportanlagen. Damit soll sie ihren Einwohnerinnen und Einwohnern - insbesondere den Jugendlichen - eine bedarfsgerechte Ausübung des Leistungs-, Breiten- und Freizeitsports ermöglichen.

Um dies zu gewährleisten, stellt die Stadt Langelsheim jedes Jahr finanzielle Mittel zur Förderung der Jugend und des Sports zur Verfügung. Die Zuschüsse teilen sich in Jugendförderung und Sportförderung auf, wobei erstere Zuschüsse für Fahrten und Lager, sowie die allgemeine Jugendgruppenförderung beinhalten.

Die Sportstätten der Stadt Langelsheim werden den örtlichen Vereinen nach Maßgabe der abgeschlossenen Nutzungsverträge im Rahmen der Belegungspläne kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Sportförderung dient somit in erster Linie zur Unterhaltung und Bewirtschaftung vereinseigener Gebäude bzw. Gebäudeteile, die unmittelbar den Zwecken des Sports dienen.

Nähere Informationen zur Jugend- und Sportförderrichtlinie der Stadt Langelsheim finden Sie rechts in der Randspalte.