Förderprogramme


Kinderbonusprogramm

Die Stadt Langelsheim möchte dazu beitragen, bauwilligen Familien mit Kindern die Realisierung der eigenen vier Wände zu erleichtern. Zu diesem Zwecke gibt es das Kinderbonusprogramm.

In seiner Sitzung am 24.03.2022 hat der Rat erneut die Richtlinie "Kinderbonusprogramm (2022)" beschlossen. Auf Basis der Richtlinie sollen junge Familien mit Kindern beim Erwerb eines Baugrundstückes und dem Neubau eines Wohnhauses im Gemeindegebiet der Stadt Langelsheim gezielt unterstützt und gefördert werden. Die neue Richtlinie tritt am 01.04.2022 in Kraft und gilt für Bauplätze der Stadt Langelsheim selbst oder eines privaten Erschließungsträgers.

Mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro je Kind für maximal drei Kinder können Eltern, allein erziehende Elternteile oder Angehörige einer Lebensgemeinschaft nach schriftlicher Antragstellung gefördert werden. Das Kind bzw. die Kinder dürfen dabei das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Förderung ist an die Eigennutzung des Wohnhauses (Hauptwohnsitz für mindestens 5 Jahre) gebunden. Das Objekt muss durch wenigstens eine Antragstellerin/einen Antragsteller und das Kind bzw. die Kinder als Erstnutzer bezogen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Richtlinie "Kinderbonusprogramm (2022)" steht hier für Sie zur Verfügung.

Fassadenprogramm

Die lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region-Westharz, insbesondere die beteiligten Städte, haben die Idee einer Unterstützung von Hauseigentümern zur optischen Verbesserung von Fassaden aufgegriffen. Die Fördermöglichkeit fußt auf dem Ziel der ZILE-Richtlinie des Landes, das kulturelle Erbe zu erhalten.

Die beschlossene Richtlinie zum Fassadenprogramm trat am 01. Juli 2017 offiziell in Kraft.

Auf den Seiten des REM Westharz können sich Interessierte über den Inhalt und die Rahmenbedingungen informieren und Unterlagen, bspw. den Förderantrag, herunterladen.

Dorfentwicklungsprogramm Lutter

Der Dorfentwicklungsplan für die Dorfregion wurde fertiggestellt. Er soll zur Erhaltung und Gestaltung des ländlichen Charakters und der Verbesserung der Lebensqualität in den Dörfern beitragen. Nach wie vor stehen die klassischen Themen wie der Erhalt und die Erneuerung von dorfgemeinschaftlichen Einrichtungen oder die Erneuerung und die ortstypische Gestaltung von ortsbildprägenden Gebäuden oder Straßenräumen im Blickpunkt. Neuerdings sind zudem die Handlungsfelder demographische Entwicklung, Flächeninanspruchnahme und Klimaschutz zu berücksichtigen.

So lassen sich aus dem Bevölkerungsstand grundlegende Aussagen zur Grundversorgung, zur Mobilität und zur Barrierefreiheit ableiten. Um den Flächenverbrauch an den Ortsrändern zu reduzieren, sollen zukünftige Siedlungsergänzungen möglichst innerhalb des Bestandes in den Orstkern erfolgen. Dazu sollen mögliche Baulücken oder auch umnutzungsgeeignete Gebäude aufgezeigt werden. Im Beitrag zum Klimaschutz sollen Möglichkeiten zur Sensibilisierung der Bevölkerung, zur konkreten Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung aufgezeigt werden.

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung wurden entsprechend der anstehenden Themenfelder diese fünf Arbeitskreise gegründet:

  • Straßenraum und Mobilität
  • Baukultur und Siedlungsentwicklung
  • Wirtschaft, Tourismus und Breitband
  • Kultur und Soziales
  • Dorfgrün und Landschaft

Im Rahmen dieser thematischen Arbeitskreise wurden für die einzelnen Themenbereiche Ansätze zur Aufwertung erarbeitet. Sämtliche kommunale Maßnahmen müssen im Dorfentwicklungsplan angeführt werden, damit sich hierfür eine Förderfähigkeit ergibt.

Den Dorfentwicklungsplan Lutter können Sie hier einsehen.