Kinderbonusprogramm

Die Stadt Langelsheim möchte dazu beitragen, bauwilligen Familien mit Kindern die Realisierung der eigenen vier Wände zu erleichtern.

Das Kinderbonusprogramm soll junge Familien mit Kindern beim Erwerb eines Baugrundstückes und dem Neubau eines Wohnhauses im Gemeindegebiet der Stadt Langelsheim gezielt unterstützten und fördern. Die Richtlinie gilt für Bauplätze der Stadt Langelsheim selbst oder eines privaten Erschließungsträgers.

Mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro je Kind für maximal drei Kinder können Eltern, allein erziehende Elternteile oder Angehörige einer Lebensgemeinschaft nach schriftlicher Antragstellung gefördert werden. Das Kind bzw. die Kinder dürfen dabei das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Förderung ist an die Eigennutzung des Wohnhauses (Hauptwohnsitz für mindestens 5 Jahre) gebunden. Das Objekt muss durch wenigstens eine Antragstellerin/einen Antragsteller und das Kind bzw. die Kinder als Erstnutzer bezogen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Richtlinie "Kinderbonusprogramm (2022)" ist in der Randspalte aufgeführt.