Fraktionen und Gruppen
Ratsfraktionen oder Ratsgruppen können sich durch den Zusammenschluss von zwei oder mehr Ratsmitgliedern bilden. Die Gruppen und Fraktionen sind dazu berechtigt, Mitglieder in Ausschüsse zu entsenden. Die Größe der Fraktionen und Gruppen entscheidet über die Anzahl und die Mitwirkungsrechte der Mitglieder, die in die Ausschüsse entsandt werden dürfen.