Zur Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren für Bauaufträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf Internetportalen oder ihren Internetseiten zu veröffentlichen sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) bei
Die Samtgemeinde Lutter am Barenberge hat sich entschieden, die erforderlichen Informationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Sollten entsprechende Vergaben vorliegen, werden Ihnen diese unten aufgeführt.
Auftragsvergabe für einen Einsatzleitwagen (ELW) für die Freiwillige Feuerwehr