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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

06.08.2019

Lärmaktionsplanung der Stadt Langelsheim

Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrswegen (Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken) sowie von Ballungsräumen. Die betroffenen Gemeinden sind dann nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Öffentlichkeit ist über die Aufstellung des Lärmaktionsplans zu unterrichten im Sinne von § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Der Verwaltungsausschuss hat am 23.05.2019 den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Langelsheim gebilligt und dessen öffentliche Auslegung für die Dauer eines Montags beschlossen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Langelsheim liegt in der Zeit vom 16.08.2019 bis einschließlich 16.09.2019 im Rathaus der Stadt Langelsheim, Zimmer 303, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Näheres ist den Bekanntmachungen zu entnehmen, die derzeit aushängen.