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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

24.03.2021

Bebauungsplan zur Entwicklung einer Betriebsfläche für die Firmen Albemarle Germany GmbH und Chemetall GmbH in Langelsheim

Die Firmen Albemarle Germany GmbH und Chemetall GmbH beabsichtigten die Erweiterung ihrer Betriebsflächen südöstlich des vorhandenen Betriebsgrundstücks in Richtung der Umgehungsstraße der B 82n. Der übrigen Betriebsnutzung entsprechend soll hier ein Industriegebiet entwickelt werden. Zu diesem Zweck wird als bauplanungsrechtliche Grundlage der Bebauungsplan L 124 „Sültefeld III“ aufgestellt.

Die bisherigen Entwurfsunterlagen wurden aufgrund der im Aufstellungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Ziel dabei war, ein weitest gehendes Maß an Rechtssicherheit bei der Bestimmung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der zugrundeliegenden Abwägung zu erreichen.

Aufgrund der Überarbeitungen sind die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erneut öffentlich auszulegen. Der Verwaltungsausschuss hat die überarbeiteten und geänderten Bebauungsplanunterlagen gebilligt und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Entsprechend § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz werden die Bebauungsplanunterlagen für die Dauer eines Monats vom 25.03.2021 bis einschließlich 30.04.2021 in das Internet eingestellt unter der Internetadresse www.langelsheim.de (unter „Verwaltung und Politik/Rathaus/Bauleitplanung/Laufende Verfahren“) und sind über ein zentrales Internetportal des Landes unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist nach Terminvereinbarung unter Tel. 05326/50431 oder Tel. 05326/50437 bei Einhaltung der Hygienevorschriften bei der Stadt Langelsheim, Zimmer 007, Harzstr. 8, 38685 Langelsheim, einzusehen. Während der Frist der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen, die derzeit im Bekanntmachungskasten des Rathauses aushängt und im Internet auf der Homepage der Stadt Langelsheim unter der Internetadresse „www.langelsheim.de“ und dort unter „Verwaltung und Politik/Rathaus/Bauleitplanung/Laufende Verfahren“ unter dem Titel „Sültefeld IIl“ aufgerufen werden kann.