Die Firmen Albemarle Germany GmbH und Chemetall GmbH beabsichtigten die Erweiterung ihrer Betriebsflächen südöstlich des vorhandenen Betriebsgrundstücks in Richtung der Umgehungsstraße B 82n. Der übrigen Betriebsnutzung entsprechend soll hier ein Industriegebiet entwickelt werden. Zu diesem Zweck wird als bauplanungsrechtliche Grundlage der Bebauungsplan L 124 „Sültefeld III“ aufgestellt.
Der Verwaltungsausschuss hat die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans gebilligt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Die Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit vom
25.01.2019 bis einschließlich 01.03.2019
im Rathaus der Stadt Langelsheim, Zimmer 303, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen, die derzeit aushängt bzw. im Internet auf der Homepage der Stadt Langelsheim einsehbar ist.