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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

06.06.2024

Bebauungsplan "Gänsewinkel" in Lutter am Barenberge; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt des Bebauungsplanes Lut 116 „Gänsewinkel“ mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung ist die Ausweisung eines neuen Wohngebiets am westlichen Ortsrand von Lutter durch einen privaten Bauinvestor. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des Baugebiets geschaffen werden.

Nach den Beteiligungsverfahren im letzten Jahr wurden die Planunterlagen überarbeitet. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Langelsheim hat den geänderten und überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans nebst dem Entwurf der zugehörigen geänderten und überarbeiteten Begründung einschließlich des Umweltberichts gebilligt. Weiterhin hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Entwurfsunterlagen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.

Entsprechend § 4a Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 84 Absatz 3 Niedersächsischen Bauordnung werden die Entwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats vom 14.06.2024 bis einschließlich 15.07.2024 in das Internet eingestellt unter der Internetadresse www.langelsheim.de (unter „Verwaltung und Politik/Rathaus/Bauleitplanung/Laufende Verfahren“). Die Unterlagen sind über ein zentrales Internetportal des Landes unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist bei der Stadt Langelsheim, Zimmer 309, Harzstraße 8, 38685 Langelsheim, einzusehen. Während der Frist der Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen abgegeben werden. Näheres ist der Bekanntmachung zu ent-nehmen, die derzeit im Internet auf der Homepage der Stadt Langelsheim unter der Internetadresse www.langelsheim.de und dort unter „Verwaltung und Politik/Rathaus/Bauleitplanung/Laufende Verfahren“ sowie unter der Internetadresse https://uvp.niedersachsen.de/ aufgerufen werden kann.