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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Bauleitplanung im Stadtteil Langelsheim

Die Stadt Langelsheim beabsichtigt, im Stadtteil Langelsheim im Bereich der Landesstraße 515 / Innerstetal für örtlich vorhandene Gewerbebetriebe eine eigenständige bauplanungsrechtliche Beurteilungsgrundlage zu schaffen. Zu diesem Zweck erfolgt die 42. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans L 141 „Innerstetal II“.

Der Verwaltungsausschuss hat die Entwurfsunterlagen der Bauleitplanungen gebilligt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Entsprechend § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz werden die Entwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats vom 01.09.2021 bis einschließlich 04.10.2021 in das Internet eingestellt. Sie sind unter der Internetadresse www.langelsheim.de (unter „Verwaltung und Politik/Rathaus/Bauleitplanung/Laufende Verfahren“) und über ein zentrales Internetportal des Landes unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist nach Terminvereinbarung unter Tel. 05326/50431 oder Tel. 05326/50437 bei Einhaltung der Hygienevorschriften bei der Stadt Langelsheim, Zimmer 007, Harzstr. 8, 38685 Langelsheim, einzusehen. Während der Frist der Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen, die derzeit im Bekanntmachungskasten des Rathauses aushängt und im Internet auf der Homepage der Stadt Langelsheim unter der Internetadresse „www.langelsheim.de“ und dort unter „Verwaltung und Politik/Rathaus/Bauleitplanung/Laufende Verfahren“ aufgerufen werden kann.