Auf Grundlage der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07.08.2015 (Nds. MBl. Nr. 32/2015 S. 1094) und der §§ 23 und 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung erfolgt die Förderung des Projekts zur „Umgestaltung des Gowische Parks zum Energiepark - 1. Bauabschnitt“.
Die Förderung erfolgt für die Durchführung folgender Einzelmaßnahmen des Projekts:
An diesem Vorhaben – gefördert durch das Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014 bis 2020 (PFEIL, Fördermaßnahme LEADER) – beteiligt sich die Europäische Union mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Der Zuwendungsbescheid für das Projekt ist am 05.02.2020 ergangen.
Träger des Projekts ist die Stadt Langelsheim.
Auf Grundlage der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07.08.2015 (Nds. MBl. Nr. 32/2015 S. 1094) und der §§ 23 und 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung erfolgt die Förderung des Projekts zur „Erneuerung und Attraktivitätssteigerung des Kurparks der Bergstadt Lautenthal“.
Der Zuwendungsbescheid für das Projekt ist am 09.04.2019 ergangen.
Auf Grundlage der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung LEADER des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07. August 2015 und der §§ 23 und 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung erfolgt die Förderung des Projektes "Astfeld bewegt sich - Gemeinschaftlich aktiv mit Boule und Schach" im Stadtteil Astfeld.
An diesem Vorhaben – gefördert durch das Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014 bis 2020 (PFEIL, Fördermaßnahme LEADER) – beteiligt sich die Europäische Union mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Der Zuwendungsbescheid für die Errichtung einer Boulebahn und eines Außenschachfeldes auf dem Gelände zwischen Schule und Kindergarten ist am 03.04.2019 ergangen.
Den diesbezüglichen Projektsteckbrief können Sie
einsehen.
Träger des Projektes ist der Bürgerverein Astfeld Herzog Juliushütte e.V.
Auf Grundlage der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung LEADER des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07. August 2015 und der §§ 23 und 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung erfolgt die Förderung der Neugestaltung eines Werkraums in einen Gemeinschaftsraum in der Grundschule im Stadtteil Astfeld.
Der Zuwendungsbescheid für die Neugestaltung des Werkraums in der Grundschule in Astfeld ist am 06.11.2017 ergangen.
Den Projektsteckbrief zur Umgestaltung des Werkraums können Sie
Infos zum LEADER-Förderprogramm beim ML Niedersachsen »