Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer genehmigungsbedürftiger Anlagen im Zuständigkeitsbereich anderer Genehmigungsbehörden. Weitere Auskünfte dazu erteilen Ihnen gern die Ansprechpersonen im Fachdienst Umwelt des Landkreises Goslar.
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Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sind sehr komplex, da im Interesse der Antragstellenden und der Allgemeinheit im Rahmen des Verfahrens alle in Betracht kommenden Belange geprüft werden. Die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entfaltet Konzentrationswirkung, das heißt, die Genehmigung schließt (bis auf wenige Ausnahmen) alle anderen erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Zulassungen, ... mit ein. Das bietet den Antragstellenden eine umfassende Planungs- und Investitionssicherheit, erfordert allerdings auch die Vorlage umfangreicher Unterlagen und Nachweise. Das Land Niedersachsen hat einen Leitfaden für Antragsteller entwickelt, der Hilfestellung zu allen Fragen eines Genehmigungsverfahrens leistet. Informationen zum Leitfaden gibt es auf der Homepage der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht. Neben den Angaben zu den Bezugsquellen werden Antragsformulare zum Download angeboten.