Katastrophenschutz, Gefahrenabwehr
Zuständig ist der Landkreis Goslar erst nach Feststellung des Katastrophenfalles. Ein Katastrophenfall im Sinne des Gesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, informiert der Landkreis die Bevölkerung. In allen anderen Schadenslagen wenden Sie sich bitte an die Einsatzleitstelle (Tel.: 05321 19222) oder Ihre zuständige Gemeinde. |
Zusatz Stadt Langelsheim
Zuständig für den Bereich der Stadt Langelsheim
Ihr Ansprechpartner
Verfügbare Formulare:
Antrag / Anzeige auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen und Erwerb eines Feuerwerks [PDF-Dokument: 409 kB]