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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Bauamt

Amtsleiter: Sven Ladwig

Stellv. Amtsleiter: Frank Hahne

Hochbau und Gebäudeunterhaltung

Alle Unterhaltungsarbeiten an städtischen Gebäuden wie Schulen, Kindergärten, Turnhallen, Rathaus, Feuerwehrhäusern usw. obliegen der Hochbauabteilung. Auch die Instandhaltung und Verkehrssicherheit der Brücken im Stadtgebiet wird hier überwacht.

Ansprechpartner sind Jörg Severin und Dieter Lühring

Tiefbau und Verkehrswege

Die Sanierung und Unterhaltung der städtischen Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtgebiet wird von hier aus koordiniert und überwacht. Dazu gehören auch regelmäßige Straßenkontrollen in allen Stadtteilen. Kleinere Straßenbauarbeiten werden - soweit dies möglich ist - durch Personal des Bauhofes ausgeführt. Weitere Aufgaben sind die Unterhaltung der Gräben und Bachläufe. 

Ansprechpartner sind Frank Hirschhausen und Andrei Romantschuk.

Grünflächen, Umweltschutz und Forstwesen

Zu diesem Aufgabenbereich gehören die Planung, der Neubau und die Unterhaltung von städtischen Grün- und Parkanlagen, Verkehrsbegleitgrün, Spielplätzen und sonstigen Freianlagen sowie die Beschaffung von Pflanzen für das gesamte Stadtgebiet.

Hier werden die Aktion „Ein Baum für meine Stadt“ betreut und die Grünpflegearbeiten überwacht.

In der Zuständigkeit liegt auch die Überprüfung der Verkehrssicherheit von städtischen Bäumen.

Weitere Aufgaben sind die Verpachtung der unbebauten Grundstücke und der Grundstücke mit privat errichteten Garagen sowie die Betreuung der Radwander- und Wanderwege im Stadtgebiet.

Ansprechpartnerin ist Petra Krüger.

Bauleitplanung

Nach § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches obliegt der Gemeinde für ihr Gebiet die Planungshoheit. Sie ist danach berechtigt, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen. Dies ist Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, das im Grundgesetz begründet ist.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (als vorbereitender Bauleitplan) und die Bebauungspläne (als verbindliche Bauleitpläne). Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Bebauungspläne sind aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Planaufstellung besteht hingegen nicht. Auch muss es nicht flächendeckend Bebauungspläne geben.

Der Flächennutzungsplan und die bestehenden Bebauungspläne werden entsprechend § 6 bzw. § 10 Baugesetzbuch zur Einsichtnahme bereit gehalten. Eine Einsichtnahme kann im Bauamt erfolgen.

Ansprechpartner ist Frank Hahne.

Baugenehmigungsverfahren

Über die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.

Die zuständige Baugenehmigungsbehörde ist der Landkreis Goslar, der abschließend auch über einen Bauantrag entscheidet. Die Stadt Langelsheim ist im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens mit ihrer Stellungnahme und der Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beteiligt. Zu prüfen und zu würdigen sind dabei die bauplanungsrechtlichen Belange, die ihr aufgrund der Planungshoheit obliegen und die im Wesentlichen auf den Vorschriften des Baugesetzbuchs beruhen.

Bauordnungsrechtliche Belange, wie z. B. die Prüfung von notwendigen Grenzabständen oder bautechnische Prüfungen in Bezug auf vorgesehene Wohnnutzungen, die auf Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung beruhen, werden hingegen vom Landkreis Goslar wahrgenommen.

Ansprechpartner ist Frank Hahne.

Wirtschaftsförderung

Zu einer gedeihlichen Fortentwicklung der Gemeinde gehört neben der Schaffung von Wohngrundstücken und der Vorhaltung sozialer Einrichtungen (wie z. B. Kindertagesstätten, Schulen) auch die Sicherung und Stärkung der Arbeitsplätze.

Den Stadtteilen Langelsheim und Astfeld wurde raumordnerisch nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm diese Aufgabe auch zugewiesen. Die Gemeinde muss daher Interesse an einer wirtschaftlichen Fortentwicklung zeigen, da nur so der Arbeitsplatzstandort Langelsheim erhalten und gesichert werden kann.

Die Stadt Langelsheim ist Teil der Wirtschaftsregion Goslar (WiReGo) und bestrebt, an einer Ansiedlung in Langelsheim interessierte Unternehmen zu beraten und zu unterstützen.

Eine weitere Bearbeitung selbst erfolgt dann beim Landkreis Goslar, der auch Fördermöglichkeiten und Investitionskostenzuschüsse prüfen kann. Aber auch in dieser Phase tritt die Stadt Langelsheim partnerschaftlich auf und nimmt an Beratungsgesprächen teil.

Ansprechpartner ist Sven Ladwig.

Beitragswesen, Vermietung und Verpachtung

Bei Erschließung eines neuen Baugebietes oder Anschluss eines neuen Gebäudes an die städtischen Anschlussleitungen ist die Berechnung und Veranlagung von Erschließungs- bzw. Anschlussbeiträgen nach dem Baugesetzbuch und dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den Ortssatzungen durch die zuständige Mitarbeiterin vorzunehmen.

Die Verwaltung und Vergabe von städtischen Wohnungen, Garagen und Gewerberäumen erfolgt ebenfalls an dieser Stelle.

Ansprechpartner ist Marcel Weinhold und Corinna Heise.

Friedhofsverwaltung

In der Friedhofsverwaltung erfolgt die Erfassung von Bestattungsfällen. Außerdem werden hier die Gräberlisten für die städtischen Friedhöfe in den Stadtteilen Langelsheim, Astfeld, Bergstadt Lautenthal und Wolfshagen im Harz geführt. Weiterhin werden allgemeine Friedhofsangelegenheiten wie Einebnungen, Verlängerungen von Ruhefristen, Bescheinigungen, Genehmigungen und Abrechnung von Bestattungskosten wahrgenommen.

Ansprechpartnerin ist Regine Strakl.

Bauverwaltung, Liegenschaften

Hier werden das Straßenbestandsverzeichnis geführt, Angelegenheiten des Vorkaufsrechts bearbeitet und Hausnummern vergeben. Weiterhin werden Auskünfte aus den Hausakten erteilt.

Ansprechpartner ist Andreas Bornemann.

Bauplätze, Grundvermögen, Liegenschaften

Die Sachbearbeitung im Bereich der Liegenschaftsverwaltung erstreckt sich u. a. auf den Erwerb oder die Veräußerung von städtischem Grundvermögen/Grundstücken.

Bauplatzsuchende werden beraten und erhalten Auskünfte zu freien städtischen Grundstücken. Eine Bauplatzbewerberliste wird geführt.

Aufnahmen von Grundstücken und Wohnungen privater Eigentümer werden im Baulücken- oder Mietwohnungskataster verwaltet.

Ansprechpartnerin ist Marcel Weinhold.

Außenstellen

Kontakt

Sven Ladwig
Bauamt
Amtsleitung
Telefon: 05326 504-30
Fax: 05326 504-66
E-Mail oder Kontaktformular
Frank Hahne
Bauamt
Sachgebietsleitung Bauverwaltung, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht
Telefon: 05326 504-31
Fax: 05326 504-66
E-Mail oder Kontaktformular