Amtsleiter: Axel Heine
Stellv. Amtsleiter: Uwe Ringat
Im Sekretariat des Bürgermeisters werden die Termine des Bürgermeisters koordiniert, vorbereitet, erfasst und überwacht. Die gesamte Eingangspost wird dort geöffnet, gesichtet und verteilt.
Alters- und Ehejubiläen, zu denen die Stadt Langelsheim ihren Bürgerinnen und Bürgern gratuliert, sowie Ehrungen werden im Sekretariat abgestimmt.
Darüber hinaus erfolgt hier die Verwaltung der Sitzungsräume, das Führen des Sitzungskalenders und die Abrechnung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige.
Ansprechpartnerin ist Andrea Meyer.
Eine wesentliche Aufgabe im Amt für Innere Dienste ist die Bereitstellung von Personal und die Organisation von internen Arbeitsabläufen in den Fachämtern zur Sicherstellung ihrer Aufgabenerledigung.
Das Aufgabenspektrum im Personalbereich erstreckt sich daher von der Einstellung, über die Eingruppierung bis hin zur Kündigung der Bediensteten. Die Personalabrechnung übernimmt seit 2019 der Landkreis Goslar, so dass für diesen Bereich lediglich noch Vor- und Nacharbeiten erledigt werden.
Die Organisation einer Verwaltung wird über das Führen von Plänen zur Dienst- und Geschäftsverteilung, zur Stellenbemessung und zur Arbeitsverteilung sichergestellt.
Ansprechpartner ist Markus Freitag.
Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Erarbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und amtlichen Bekanntmachungen je nach Erforderlichkeit in den lokalen Printmedien sowie auf der Internetseite der Stadt Langelsheim.
Darüber hinaus wird die Erstellung und Herausgabe städtischer Publikationen wie der Info-Broschüre und dem Stadtplan der Stadt Langelsheim initiiert und begleitet.
Das Wahlamt der Stadt Langelsheim bereitet Wahlen (Kommunalwahlen, Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Landrats- und Bürgermeisterwahlen) vor und führt diese durch. Dazu gehören auch die Einrichtung der Wahllokale und die Besetzung der jeweiligen Wahlvorstände.
Vor den Wahlen besteht für Wahlberechtigte die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Jede wahlberechtigte Person, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellt. Die Briefwahl kann auch bereits vor dem eigentlichen Wahltermin im Wahlbüro unmittelbar durchgeführt werden.
Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch unzulässig.
Ansprechpartner sind Iris Dörge und Axel Heine.
Interne Dienstleistungen verschiedenster Art werden in diesem Bereich erbracht.
Telefonvermittlung, Postausgangsstelle und die Vervielfältigungen von Druckvorlagen für Verwaltung, Rat sowie bei Bedarf auch für die Bürgerinnen und Bürger sind nur einige der Aufgaben.
Die Beschaffung von Büromaterial und Büromobiliar sowie das Abrechnungswesen u. a. für Telefongebühren, Softwarepflegekosten und Mitgliedsbeiträge der Stadtverwaltung einschließlich Nebenstellen erfolgt ebenfalls hier.
Ansprechpartnerinnen sind Christine Fiebig und Ilona Rudatis.
Als zentrale Aufgabe ist die Informationstechnik dem Amt für Innere Dienste zugeordnet. Als Hauptaufgabe ist hier die Planung, der Aufbau sowie die Verwaltung der Ressourcen der Rechner-Strukturen (Hardware, Software und Netzwerke) innerhalb der Stadtverwaltung zu nennen.
Ansprechpartner ist Dirk Freitag.
Das Stadtarchiv dient der Sammlung und Erhaltung archivwürdiger Materialien zum Interesse der lokalen und regionalen Geschichtsschreibung.
Mit der Einrichtung des Archivs wurde im November 1980 begonnen. Die Betreuung erfolgte bis ins Jahr 2010 mit Unterbrechungen ehrenamtlich und wird seitdem im Rahmen der normalen Verwaltungstätigkeit mit erledigt.
Vorgehalten werden Archivalien unterschiedlicher Art. Eine Sammlung von Presseartikeln nach Vereinen und Unternehmen sortiert, mit der in den 1980er-Jahren begonnen wurde, aber auch Chroniken und andere Literatur sowie eine kleine Fotosammlung stehen zur Verfügung. Die Altbestände der 1972 eingemeindeten Stadtteile konnten nur zum Teil gerettet werden, so dass aus Zeiten vor 1972 wenig Material erhalten ist. Im Falle der Bergstadt Lautenthal konnte ein größerer Bestand gesichert werden, der in den 1980er-Jahren an das Niedersächsische Staatsarchiv in Wolfenbüttel abgegeben und dort verzeichnet wurde.
Ansprechpartnerin ist Christine Fiebig.
In der Stadtkasse wird der städtische Zahlungsverkehr abgewickelt. Hier werden Zahlungen an die Stadt Langelsheim verbucht und Auszahlungen veranlasst.
Sollten Zahlungen an die Stadtkasse Langelsheim nicht pünktlich geleistet werden, veranlasst die Stadtkasse die Mahnung der Forderung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist bereits die erste Mahnung mit Kosten für den Zahlungspflichtigen verbunden. Für die Fälle, bei denen die Schuldner auch nach erfolgter Mahnung nicht reagieren, wird die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde tätig.
In dieser Eigenschaft ist sie auch im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe für die verschiedensten öffentlich-rechtlichen Körperschaften tätig. Die Mittel der Vollstreckung reichen von einer schriftlichen Zahlungsaufforderung über Pfändungsmaßnahmen wie z. B. Konto- oder Sachpfändungen bis hin zur Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Veranlassung einer Inhaftierung eines Schuldners.
Weiterhin bearbeitet die Stadtkasse die Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren.
In der Stadtkasse besteht die Möglichkeit, Restmüllsäcke der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar (Abfallwirtschaft) zu erwerben.
Ansprechpartnerinnen sind Silke Wawrzyniak, Astrid Rothhardt, Elke Wagner und Astrid Amende.
Der Steuerabteilung obliegt die Festsetzung der nachfolgenden Gemeindesteuern und Abgaben mittels eines Steuer- bzw. Abgabenbescheides:
Für die Gewerbe- und Grundsteuer leisten vorab die zuständigen Finanzämter wichtige Vorarbeit. Sie ermitteln den sogenannten Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag und teilen diesen an die Gemeinde mit. An diese Feststellung des Finanzamtes ist die Gemeinde gebunden. Die Höhe der Gewerbe- bzw. Grundsteuer ergibt sich dann durch die Anwendung des gültigen Hebesatzes, der vom Rat der Stadt Langelsheim festgelegt wird.
Die Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer wird von der Stadt Langelsheim selbst festgesetzt. Berechnungsgrundlage für die Hunde- und Vergnügungssteuer sind vorliegende An-, Ab- und Ummeldungen von Hunden bzw. Spielgeräten. Die Zweitwohnungsteuer wird für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet erhoben. Die Prüfung des einzelnen Sachverhaltes erfolgt durch die zuständige Mitarbeiterin.
Ansprechpartner für die Hundesteuer, Grundsteuer A und B, für die Verbrauchsgebühren Wasser/Abwasser sowie die Vergnügungssteuer ist N.N..
Ansprechpartnerin für die Gewerbesteuer und für die Zweitwohnungssteuer ist Astrid Rothhardt.
Eine weitere Aufgabe ist es, über Anträge auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung und Erlass nach einer ausführlichen Prüfung zu entscheiden. Ansprechpartner hierfür sowie für die Vergnügungssteuer ist Mark Machunze.
Kämmerei ist ein althergebrachter Begriff, heute ist damit die Finanzverwaltung der Städte und Gemeinden gemeint. Die Aufgaben der Kämmerei sind vielfältig.
Sie erstellt beispielsweise jährlich den Haushaltsplan der Gemeinde bzw. die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe und listet darin sämtliche Ausgaben und Einnahmen auf, die in dem jeweiligen Haushalts-/Wirtschaftsjahr zu erwarten sind.
Nachdem der Gemeinderat den Haushaltsplan beschlossen hat, ist es dann Aufgabe der Kämmerei, die Umsetzung und Einhaltung des Plans im Laufe des Jahres zu überwachen. Auf dieser Grundlage erarbeitet sie am Ende des Jahres den Jahresabschluss.
Die Aufgaben der Kämmerei wurden in den letzten Jahren mit Einführung des Neuen Steuerungsmodells und der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR), auf den Grundlagen der kommunalen Doppik, reformiert.
In diesem Zusammenhang ist die Kämmerei heute insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
Zu den wichtigsten noch im Aufbau befindlichen Instrumenten gehören:
Ansprechpartner sind Axel Heine, Uwe Ringat und Frank Mai.
Seit dem Jahr 2000 existieren die Eigenbetriebe der Stadt Langelsheim. Hierzu zählen das Wasserwerk, der Abwasserbetrieb und die Städtischen Betriebe Langelsheim.
Die Eigenbetriebe besitzen eigene Bankkonten und eine eigene Buchführung. Bestandteil der Buchhaltung sind die Finanzbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung, sowie Überwachung der ein- und ausgehenden Zahlungen, die die Eigenbetriebe betreffen. Auch die Abwicklung der verschiedenen betrieblichen Steuern, wie z. B. Gewerbesteuer, wird hier veranlasst. Zudem erfolgen durch die Buchhaltung die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen in Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Ein weiteres Feld sind Abrechnungen der Kurbeiträge, die in den staatlich anerkannten Luftkurorten Bergstadt Lautenthal und Wolfshagen im Harz erhoben werden.
Zum weiteren Aufgabenbereich gehört nach Abschluss des Wirtschaftsjahres die Erstellung des Jahresabschlusses der drei Eigenbetriebe.
Ansprechpartner ist Frank Mai.