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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Amt für Finanzen

Amtsleiterin: Heike Ahrens

Stellv. Amtsleiter: Uwe Ringat

Stadtkasse

In der Stadtkasse wird der städtische Zahlungsverkehr abgewickelt. Hier werden Zahlungen an die Stadt Langelsheim verbucht und Auszahlungen veranlasst.

Sollten Zahlungen an die Stadtkasse Langelsheim nicht pünktlich geleistet werden, veranlasst die Stadtkasse die Mahnung der Forderung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist bereits die erste Mahnung mit Kosten für den Zahlungspflichtigen verbunden. Für die Fälle, bei denen die Schuldner auch nach erfolgter Mahnung nicht reagieren, wird die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde tätig.

In dieser Eigenschaft ist sie auch im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe für die verschiedensten öffentlich-rechtlichen Körperschaften tätig. Die Mittel der Vollstreckung reichen von einer schriftlichen Zahlungsaufforderung über Pfändungsmaßnahmen wie z. B. Konto- oder Sachpfändungen bis hin zur Zwangsversteigerung von Immobilien oder der Veranlassung einer Inhaftierung eines Schuldners.

Weiterhin bearbeitet die Stadtkasse die Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren.

In der Stadtkasse besteht die Möglichkeit, Restmüllsäcke der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar (Abfallwirtschaft) zu erwerben.

Ansprechpartner/innen sind Frank Mai, Silke Wawrzyniak, Julia Zink und Astrid Amende.

Steuerabteilung

Der Steuerabteilung obliegt die Festsetzung der nachfolgenden Gemeindesteuern und Abgaben mittels eines Steuer- bzw. Abgabenbescheides:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer A und B
  • Hundesteuer
  • Zweitwohnungssteuer
  • Vergnügungssteuer und   
  • Verbrauchsgebühren für Wasser und Abwasser

Für die Gewerbe- und Grundsteuer leisten vorab die zuständigen Finanzämter wichtige Vorarbeit. Sie ermitteln den sogenannten Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag und teilen diesen an die Gemeinde mit. An diese Feststellung des Finanzamtes ist die Gemeinde gebunden. Die Höhe der Gewerbe- bzw. Grundsteuer ergibt sich dann durch die Anwendung des gültigen Hebesatzes, der vom Rat der Stadt Langelsheim festgelegt wird.

Die Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer wird von der Stadt Langelsheim selbst festgesetzt. Berechnungsgrundlage für die Hunde- und Vergnügungssteuer sind vorliegende An-, Ab- und Ummeldungen von Hunden bzw. Spielgeräten. Die Zweitwohnungsteuer wird für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet erhoben. Die Prüfung des einzelnen Sachverhaltes erfolgt durch die zuständigen Mitarbeitenden.

Ansprechpartner/innen für die Hundesteuer, Grundsteuer A und B, für die Verbrauchsgebühren Wasser/Abwasser sowie die Vergnügungssteuer sind Sabine Brandt und Andrea Daniel.

Ansprechpartnerin für die Gewerbesteuer und für die Zweitwohnungssteuer ist Astrid Rothhardt.

Eine weitere Aufgabe ist es, über Anträge auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung und Erlass nach einer ausführlichen Prüfung zu entscheiden. Ansprechpartner hierfür sowie für die Vergnügungssteuer ist Mark Machunze.

Kämmerei

Kämmerei ist ein althergebrachter Begriff, heute ist damit die Finanzverwaltung der Städte und Gemeinden gemeint. Die Aufgaben der Kämmerei sind vielfältig.

Sie erstellt beispielsweise jährlich den Haushaltsplan der Gemeinde bzw. die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe und listet darin sämtliche Ausgaben und Einnahmen auf, die in dem jeweiligen Haushalts-/Wirtschaftsjahr zu erwarten sind.

Nachdem der Gemeinderat den Haushaltsplan beschlossen hat, ist es dann Aufgabe der Kämmerei, die Umsetzung und Einhaltung des Plans im Laufe des Jahres zu überwachen. Auf dieser Grundlage erarbeitet sie am Ende des Jahres den Jahresabschluss.

Die Aufgaben der Kämmerei wurden in den letzten Jahren mit Einführung des Neuen Steuerungsmodells und der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR), auf den Grundlagen der kommunalen Doppik, reformiert.

In diesem Zusammenhang ist die Kämmerei heute insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes, sowie der mittelfristigen Finanzplanung
  • Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  • Erstellung der Jahresrechnung
  • Angelegenheiten des Finanzausgleichs
  • Beteiligungsmanagement
  • Wahrnehmung aller finanziellen Angelegenheiten für die städtischen Eigenbetriebe
  • Betriebswirtschaftliche Unterstützung der Gesamtverwaltung z. B. in Angelegenheiten der Kostenrechnung und Gebühren- und Entgeltsbedarfsberechnung
  • die Aufnahme von Krediten und die Durchführung von Umschuldungen
  • Angelegenheiten der Stadt als Steuer- und Abgabeschuldnerin

Zu den wichtigsten noch im Aufbau befindlichen Instrumenten gehören:

  • Controlling
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Definition von Produkten und Leistungen

Ansprechpartner/innen sind Heike AhrensUwe Ringat und Elisa Müller.

Buchhaltung Eigenbetriebe

Seit dem Jahr 2000 existieren die Eigenbetriebe der Stadt Langelsheim. Hierzu zählen das Wasserwerk, der Abwasserbetrieb und die Städtischen Betriebe Langelsheim.

Die Eigenbetriebe besitzen eigene Bankkonten und eine eigene Buchführung. Bestandteil der Buchhaltung sind die Finanzbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung, sowie Überwachung der ein- und ausgehenden Zahlungen, die die Eigenbetriebe betreffen. Auch die Abwicklung der verschiedenen betrieblichen Steuern, wie z. B. Gewerbesteuer, wird hier veranlasst. Zudem erfolgen durch die Buchhaltung die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen in Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Ein weiteres Feld sind Abrechnungen der Gästebeiträge, die in den staatlich anerkannten Luftkurorten Bergstadt Lautenthal und Wolfshagen im Harz erhoben werden.

Zum weiteren Aufgabenbereich gehört nach Abschluss des Wirtschaftsjahres die Erstellung des Jahresabschlusses der drei Eigenbetriebe.

Ansprechpartner ist Mark Machunze.

 

Kontakt

Heike Ahrens
Amt für Finanzen
Amtsleitung
Telefon: 05326 504-20
Fax: 05326 504-17
E-Mail oder Kontaktformular
Uwe Ringat
Amt für Finanzen
Stellvertretender Amtsleiter Kämmerei, Haushaltsangelegenheiten
Telefon: 05326 504-21
Fax: 05326 504-17
E-Mail oder Kontaktformular