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Fischereiangelegenheiten

Fischereischein Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wer in Niedersachsen die Fischerei in Küstengewässern oder auf der hohen See ausüben will, braucht einen Fischereischein. Für die Fischerei in Binnengewässern ist ein Fischereischein nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Allerdings benötigen Sie, wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, entweder einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein).

Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Sportanglerverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
  • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
  • Personalausweis
  • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
    • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

Gebühren

  • Gebühr: 45,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.

Formulare

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr Informationen über die europaweite Beantragung. Diese erhalten Sie über das Dienstleisterportal Niedersachsen.

Angelkarten für die Gewässer im Bereich der Stadt Langelsheim

Fischereierlaubnisscheine (Angelkarten) für die Gewässer im Bereich der Stadt Langelsheim erhalten Sie an folgenden Stellen:

Innerstetalsperre

3-Tageskarte
Tourist-INFO Bergstadt Lautenthal; Kaspar-Bitter-Str. 7b, 38685 Langelsheim
Telefon: 05325/4444


Saisonkarte
IG Harzgewässer, Sorge 29, 38678 Clausthal-Zellerfeld
Ansprechpartner:
Dr. Martin Fahlbusch
Telefon: 05323/715830
E-Mail: dr.martin.fahlbusch@t-online.de

Granetalsperre

Klub Braunschweiger Fischer, Hamburger Straße 283, 38114 Braunschweig
Ansprechpartner:
Jörg Block
Telefon: 05331/881730

Teiche des Angelsportvereins Palandsmühle e.V. in Bredelem

Fremdenverkehrsverein Wolfshagen im Harz e.V., Im Tölltal 21, 38685 Langelsheim
Telefon: 05326/4088

Fisch-Otto, Langelsheim

Peter Otto Fischzucht- und Handelsgesellschaft mbH, Teichweg 1, 38685 Langelsheim
Telefon: 05326/8089 (außer montags)

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Eigentümer oder den Fischereipächter des Gewässers.

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