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Friedhöfe
© ANNEMARIE WAGNER / Fotolia.com 

Friedhöfe der Stadt Langelsheim

Im Stadtgebiet Langelsheim gibt es insgesamt fünf städtische Friedhöfe in vier Stadtteilen. Bestattungsformen und Gebühren können Sie der Friedhofssatzung bzw. der Friedhofsgebührensatzung entnehmen.

Die Friedhöfe sind während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet.

Bei Fragen oder Beanstandungen zum Unterhaltungszustand der Friedhöfe wenden Sie sich bitte an den Bauhof, Telefon: 05326 504-63 oder direkt an die Friedhofswärter vor Ort.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Befahren der Friedhöfe mit Fahrzeugen nur Gewerbetreibenden mit entsprechender Berechtigungskarte und den Fahrzeugen der Stadt erlaubt ist. Auch das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof ist nicht gestattet, außer von Blindenhunden.

Einebnung von Grabstellen auf den Friedhöfen

Gemäß §§ 11, 14 Absatz 1, 15 Absatz 5 und 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Langelsheim in der zurzeit gültigen Fassug gehen Grabstellen nach Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit von 20 bzw. 30 Jahren wieder in das Eigentum der Stadt über.

Auf Antrag kann das Nutzungsrecht an Wahlgräbern durch Zahlung einer Gebühr laut Gebührensatzung in der zurzeit gültigen Fassung (pro Jahr 77,00 Euro je Stelle - Urnenwahlgräber pro Jahr 55,00 Euro je Stelle) verlängert werden, soweit nicht für einzelne Grabfelder eine Verlängerung ausgeschlossen ist.

Zur Einebnung werden die Grabstellen bis zum Jahre 1993 und 2003 (Kindergräber) aufgerufen. Ausgenommen sind hiervon die Grabstellen, die bereits verlängert wurden.

Anträge auf Verlängerung des Nutzungsrechts können bei der Friedhofsverwaltung bis vier Wochen nach Ablauf des Nutzungsrechts der betreffenden Grabstelle schriftlich gestellt werden.

Eine Verlängerung der Ruhefrist bei Reihengräbern ist nicht möglich.

Gleichtzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Grabeinfassungen und Denkmäler von Grabstellen, für die keine Verlängerungsanträge gestellt werden oder die nicht verlängert werden können, durch die Angehörigen entfernt werden müssen. Sollte dies nicht geschehen, werden sie durch die Stadt Langelsheim beseitigt und gehen somit in das Eigentum der Stadt über.

Hinweis für Bestattungsinstitute:

Für Verstorbene, die auf einem der städtischen Friedhöfe beigesetzt werden sollen, ist ein Bestattungsantrag bei der Stadt Langelsheim zu stellen. Das entsprechende Formular finden Sie rechts in der Randspalte zum Download. Nur wenn ein unterschriebener Bestattungsantrag eingereicht wird, wird der Bestattung auf einem städtischen Friedhof zugestimmt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin.

 

Kontakt

Regine Strakl
Bauamt
Friedhofsangelegenheiten
Telefon: 05326 504-32
Fax: 05326 504-66
E-Mail oder Kontaktformular