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© Stadt Langelsheim 

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Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
[Nr.99129007000000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständig

Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
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EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Liebenburg
Fachgruppe - Gewässerschutz
Röger, Anke
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-677
Fax:
+49 5321 7699-677
E-Mail schreiben
Raum:
2030
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Bad Harzburg
Fachgruppe - Gewässerschutz
Pramann, Rainer
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-666
Fax:
+49 5321 7699-666
E-Mail schreiben
Raum:
2012
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Braunlage, Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, St. Andreasberg
Fachgruppe - Gewässerschutz
Tschöke, Dieter
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-668
Fax:
+49 5321 7699-668
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Raum:
3016
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Seesen
Fachgruppe - Gewässerschutz
Volprich, Ortwin
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-667
Fax:
+49 5321 7699-667
E-Mail schreiben
Raum:
3009
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Langelsheim