Hilfsnavigation

 

Navigation
Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Was erledige ich wo?

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Umweltinformationen zu Altlasten und altlastverdächtigen Flächen: Auskunft

Leistungsbeschreibung

Mit dem Begriff Altlastverdachtsflächen werden Flächen bezeichnet, bei denen der Verdacht einer Altlast besteht. Altlasten sind z.B. stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen, Rüstungsstandorte und Betriebsflächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte), soweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren hervorgerufen werden. Im Altlastenverzeichnis sind die Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zusammengefasst.

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten. Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden; gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.
 

Verweis auf Bodenschutz

Weitere Informationen zum Thema Bodenschutz und Altlasten finden Sie hier.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, bestimmten weiteren Städten und der Region Hannover.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte sind schriftlich zu beantragen. Für einen Antrag werden benötigt:

  • Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung,
  • Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke.

Weitere Nachweise können sein:

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers,
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren erhoben.

Zuständig

Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
E-Mail schreiben
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
Kontaktformular
Adresse exportieren

Kontakt

Fachgruppenleitung Bodenschutz/Abfallüberwachung
Fachgruppe - Bodenschutz / Abfallüberwachung
Schmotz, Walter
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 76-694
Fax:
+49 5321 7699-694
E-Mail schreiben
Raum:
2011
Kontaktformular
Adresse exportieren
Fachgruppe - Bodenschutz / Abfallüberwachung
Kunze, Markus
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 76-669
Fax:
+49 5321 7699-669
E-Mail schreiben
Raum:
3025
Kontaktformular
Adresse exportieren
Fachgruppe - Bodenschutz / Abfallüberwachung
Sonnemann, Finn
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 76-686
Fax:
+49 5321 7699-686
E-Mail schreiben
Raum:
2007
Kontaktformular
Adresse exportieren
Fachgruppe - Bodenschutz / Abfallüberwachung
Schuppe, Martin
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 76-682
Fax:
+49 5321 7699-682
E-Mail schreiben
Raum:
2009
Kontaktformular
Adresse exportieren
Fachgruppe - Bodenschutz / Abfallüberwachung
Pioch, Axel
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 76-684
Fax:
+49 5321 7699-684
E-Mail schreiben
Raum:
2025
Kontaktformular
Adresse exportieren