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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Was erledige ich wo?

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Tierveranstaltung-Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Angaben:
  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten

Zuständig

Heinrich-Pieper-Straße 9
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 700-800
Fax:
+49 5321 700-880
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EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Fachdienst - Verwaltung
Bunzel, Martin
Heinrich-Pieper-Straße 9
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 700-853
Fax:
+49 5321 76-99853
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Raum:
10a
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