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© Stadt Langelsheim 

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Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
[Nr.99006008000000 ]

Leistungsbeschreibung

Für die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle benötigen Sie (gegebenenfalls zusätzlich zur Baugenehmigung) eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den großen selbstständigen Städten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?

Bestätigung des Eingangs einer Anzeige und der beigefügten Unterlagen:

Die Höhe der Gebühren ergibt sich – gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.1 – je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR an.

Prüfung einer Anzeige:

Die Höhe der Gebühren ergibt sich – gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 44.1.15.2 – je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 900,00 EUR an. 

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Zuständig

Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
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EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Fachgruppe - Gewässerschutz
Röger, Anke
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-677
Fax:
+49 5321 7699-677
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Raum:
2030
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