Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
enthalten.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.