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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Was erledige ich wo?

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Schäden an Kreisstraßen Meldung

Leistungsbeschreibung

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständig

Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
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EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Straßenwesen
Just, Silke
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-606
Fax:
+49 5321 7699-606
E-Mail schreiben
Raum:
2020
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Straßenwesen
Niemeyer, Volker
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-608
Fax:
+49 5321 7699-608
E-Mail schreiben
Raum:
2020
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