Hilfsnavigation

 

Navigation
Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Was erledige ich wo?

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe, Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “wilde Müllkippen“ betroffen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Unterstützende Institutionen

Polizeidienststellen

Zuständig

Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
E-Mail schreiben
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
Kontaktformular
Adresse exportieren

Kontakt

Fachdienst - Besonderes Ordnungsrecht
Weihrich, Michael
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
Karte anzeigen

Telefon:
+49 5321 76-322
Fax:
+49 5321 7699-322
E-Mail schreiben
Raum:
024
Kontaktformular
Adresse exportieren