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Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
[Nr.99099002000000 ]

Leistungsbeschreibung

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfügbare Dokumente

Hinweise zum Antrag auf Einbürgerung (PDF, 100 kB)

Zuständig

Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
E-Mail schreiben
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Fachgruppe - Ausländerrecht
Petter, Gunda
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-353
Fax:
+49 5321 7699-353
E-Mail schreiben
Raum:
025
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Fachgruppe - Ausländerrecht
Heldt, Sönke
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-329
Fax:
+49 5321 7699-329
E-Mail schreiben
Raum:
014
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