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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Schiedsamt

(Text: Friedrich-Wilhelm Möse; Quellen: Amtsgericht Braunschweig, MJ Niedersachsen, BDS)

Eine bürgernahe Einrichtung

Es ist nicht immer notwendig, dass die Gerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch genommen werden. Ein gerichtliches Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg, denn es fördert nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien. Außerdem sind gerichtliche Entscheidungen kosten- und zeitaufwendiger.

Handelt es sich bei den Parteien um Nachbarn, müssen diese weiterhin miteinander auskommen. Eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist oft der bessere und auch kostengünstigere Weg zur Herstellung des Rechtsfriedens.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter hat die Stadt Langelsheim Schiedsämter eingerichtet. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig und leben im Ort des zuständigen Schiedsamts. Sie kennen deshalb oft die menschlichen Hintergründe eines Streits und haben daher nicht selten gute Vorschläge für dessen Beilegungen. Die in Langelsheim tätigen Schiedspersonen wurden vom Direktor des Amtsgerichts Seesen förmlich verpflichtet, ihre Aufgabe gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Die für Sie zuständigen Schiedspersonen finden Sie am Ende des Textbeitrags. 

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Ablauf des Verfahrens vor dem Schiedsamt

Der Antragsteller, d. h. der „Verletzte" oder „Geschädigte" wendet sich persönlich oder schriftlich an das zuständige Schiedsamt. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Antragsgegnerin/der Antragsgegner wohnt. Die Schiedsperson bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und lädt die Beteiligten dazu ein. An der Schlichtungsverhandlung, die nicht öffentlich ist, haben die Beteiligten persönlich zu erscheinen.

Die Schiedsperson wird versuchen, zusammen mit den Beteiligten eine gütliche Einigung zu finden. Dabei sind die Schiedspersonen erfahrungsgemäß sehr erfolgreich. Eine gütliche Einigung (Vergleich) wird protokolliert, von den Beteiligten und der Schiedsperson unterschrieben und erlangt Rechtsgültigkeit. 

Kosten des Schiedsverfahrens

Das Schiedsverfahren ist kostengünstig. Die amtliche Gebühr für das Verfahren beträgt lediglich 15,00 Euro. Wird eine Einigung erzielt, sind 25,00 Euro zu zahlen. Hinzu kommen Auslagen und Schreibgebühren. Vergleichen Sie diese Kosten mit denen eines Rechtsstreits vor Gericht, so stellen Sie fest, dass der Gang zum Schiedsamt auch finanziell lohnend ist.

Die Amtszeit der nachfolgend aufgeführten Schiedspersonen dauert vom 01.07.2023 bis 30.06.2028.

Stadtteil Langelsheim

Stadtteil Astfeld

Stadtteil Bredelem

Stadtteil Bergstadt Lautenthal

Stadtteil Wolfshagen im Harz

Stadtteil Lutter am Barenberge

Stadtteil Hahausen