Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung bei unverheirateten Eltern kann im Standesamt oder beim zuständigen Jugendamt (Landkreis Goslar) vor oder nach der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Die Anerkennung muss von dem Vater und der Mutter persönlich unterschrieben werden.
Die Sorgerechtserklärung kann ausschließlich beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden.
Folgende Dinge sind mitzubringen bzw. zu beachten:
- Beide Elternteile müssen persönlich vorstellig werden und sich durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen
- Geburtsurkunden beider Elternteile
Gebühren
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Serviceportal
Über das Serviceportal der Stadt Langelsheim haben Sie die Möglichkeit, online Anträge zu stellen und mit der Verwaltung zu kommunizieren - bequem vom PC oder dem Smartphone aus. Über Anklicken des Buttons gelangen Sie zum Serviceportal:
Das Land Niedersachsen stellt auf seiner Seite "Serviceportal Niedersachsen" zentral die wichtigsten Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen zusammen. Hier sind auch die landesweit einheitlichen Voraussetzungen für die Dienstleistung sowie deren Kosten und die jeweilige Rechtsgrundlage angegeben.
Weitere Formulare, beispielsweise für ein SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter:
Formulare/Anträge.