Urkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunde)
Wussten Sie schon: Über das Serviceportal Langelsheim haben Sie die Möglichkeit, diese Dienstleistung online zu beantragen.
Geburtsurkunden
Wenn Sie eine Geburtsurkunde benötigen, ist das jeweilige Geburtsstandesamt zuständig. Wenn Sie im Gemeindegebiet der Stadt Langelsheim geboren sind, können wir Ihnen eine Geburtsurkunde ausstellen.
Sollten Sie in einem anderen Gemeindegebiet geboren sein, so müssen Sie sich an Ihr Geburtsstandesamt wenden.
Eheurkunden / Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie im Gemeindegebiet der Stadt Langelsheim standesamtlich geheiratet haben oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, können wir Ihnen eine Eheurkunde bzw. eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen.
Sollten Sie in einem anderen Gemeindegebiet standesamtlich geheiratet haben oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, so müssen Sie sich an dieses Standesamt wenden.
Sterbeurkunde
Sterbeurkunden können von uns ausgestellt werden, sofern die betroffene Person in unserem Stadtgebiet verstorben ist.
Sollte die Person in einem anderem Gemeindegebiet verstorben sein (z. B. Krankenhaus), so müssen Sie sich an das dortige Standesamt wenden.
Gebühr
| Gebühr | |
|---|---|
| Ersturkunde | 15,00 € |
| jede weitere Urkunde | 7,50 € |