Namensänderung
Folgende Namenserklärungen können u. a. vollzogen werden:
- Namenserklärung in der Ehe
- Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
- Namenserklärung von Kindern und volljährigen Personen
- Angleichungserklärung
Aufgrund der individuellen Möglichkeiten bitten wir Sie, sich direkt an das Standesamt zu wenden um Ihren Erklärungsmöglichkeiten zu besprechen.
Nach Rücksprache mit dem Standesamt erhalten Sie Auskunft, welche Unterlagen zur Namensänderung benötigt werden.
Serviceportal
Über das Serviceportal der Stadt Langelsheim haben Sie die Möglichkeit, online Anträge zu stellen und mit der Verwaltung zu kommunizieren - bequem vom PC oder dem Smartphone aus. Über Anklicken des Buttons gelangen Sie zum Serviceportal:
Das Land Niedersachsen stellt auf seiner Seite "Serviceportal Niedersachsen" zentral die wichtigsten Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen zusammen. Hier sind auch die landesweit einheitlichen Voraussetzungen für die Dienstleistung sowie deren Kosten und die jeweilige Rechtsgrundlage angegeben.
Weitere Formulare, beispielsweise für ein SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter:
Formulare/Anträge.