Namensänderung

Folgende Namenserklärungen können u. a. vollzogen werden:

  • Namenserklärung in der Ehe
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
  • Namenserklärung von Kindern und volljährigen Personen
  • Angleichungserklärung

Aufgrund der individuellen Möglichkeiten bitten wir Sie, sich direkt an das Standesamt zu wenden um Ihren Erklärungsmöglichkeiten zu besprechen. 
Nach Rücksprache mit dem Standesamt erhalten Sie Auskunft, welche Unterlagen zur Namensänderung benötigt werden.