Melderegisterauskunft, einfach/ erweitert

Wussten Sie schon: Über das Serviceportal Langelsheim haben Sie die Möglichkeit, diese Dienstleistung online zu beantragen.

Wenn Sie aus dem Melderegister eine Auskunft benötigen, können wir Ihnen diese unter bestimmten Voraussetzungen erteilen.



Melderegisterauskunft, einfach

Inhalt der einfachen Melderegisterauskunft

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad und
  • Anschriften

Für die Beantragung sind folgende Dinge mitzubringen bzw. zu beachten

Sie können die Melderegisterauskunft persönlich vor Ort oder online beantragen. 

Angaben zur gesuchten Person:

  • Vor-, Familienname, frühere Namen
  • Geburtsdatum (wenn vorhanden)
  • das Geschlecht und/oder (wenn vorhanden)
  • eine bekannte Anschrift in Langelsheim (wenn vorhanden)


Gebühren

Zweck der Auskunft Gebühr
einfache Melderegisterauskunft für persönliche Zwecke 9,00 €
einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke 12,00 €

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen. 

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Hinweis

Seit dem 01.11.2015 ist nach dem Bundesmeldegesetz eine Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn Sie den Grund hierfür mitteilen (z. B. Durchsetzung von Forderungen, Datenaktualisierung, Adressabgleich).
Wenn Sie Daten für Zwecke der Werbung bzw. des Adresshandels verwenden möchten, müssen Sie außerdem schriftlich erklären, dass eine Einwilligung der gesuchten Person vorliegt.


Die Meldebehörde kann die Vorlage der Einwilligungserklärung verlangen.

Melderegisterauskunft, erweitert

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, dürfen wir eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen.

Inhalt der erweiterten Melderegisterauskunft

Die erweiterte Melderegisterauskunft kann zusätzlich folgende Daten enthalten:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

Für die Beantragung sind folgende Dinge mitzubringen bzw. zu beachten

Sie können die Melderegisterauskunft persönlich vor Ort oder online beantragen.

Angaben zur gesuchten Person:

  • Vor-, Familienname, frühere Namen
  • Geburtsdatum (wenn vorhanden)
  • das Geschlecht und/oder (wenn vorhanden)
  • eine bekannte Anschrift in Langelsheim (wenn vorhanden)
  • ein Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses, z. B. ein Mahnbescheid

Gebühren

Die Gebühr für die erweiterte Melderegisterauskunft beträgt mindestens 20,00 €
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.


Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.