Meldebescheinigung, einfach/ erweitert
Wussten Sie schon: Über das Serviceportal Langelsheim haben Sie die Möglichkeit, diese Dienstleistung online zu beantragen.
Bürgerinnen und Bürger, die aktuell oder früher in der Stadt Langelsheim gemeldet sind/ waren, können eine Meldebescheinigung beantragen. Die Meldebescheinigung enthält die gespeicherten Daten aus dem Melderegister zu einer Person. gemäß § 18 Bundesmeldegesetz.
Einfache Meldebescheinigung
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familiennamen
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens- und Künstlernamen
- Geburtsdatum, -ort und -staat
- derzeitige Anschriften
Erweiterte Meldebescheinigung
Die erweiterte Meldebescheinigung kann zusätzlich folgende Daten enthalten:
- Angaben zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, eingetragener Lebenspartner/in und Kindern (jeweils Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift)
- Staatsangehörigkeiten
- Frühere Anschriften
- Ein- und Auszugsdatum
- Familienstand
- Religionszugehörigkeit
Bei der Beantragung der erweiterten Meldebescheinigung muss vorab mitgeteilt werden, welche Daten benötigt werden.
Für die Beantragung sind folgende Dinge mitzubringen bzw. zu beachten:
- Die Beantragung kann persönlich im Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro erfolgen oder online über das Serviceportal erfolgen
Bei der persönlichen Beantragung:
- der Antragsteller muss persönlich vorstellig werden oder eine bevollmächtigte Person schicken (Hierfür muss eine entsprechende Vollmacht ausgestellt werden. Das ensprechende Formular finden Sie in der Randspalte)
- Ausweisdokument
Gebühren
Die Gebühr für die Meldebescheinigung muss bei der Beantragung bezahlt werden. Sie haben die Möglichkeit bar oder mit Karte zu bezahlen.
| Gebühr | |
| einfache Meldebescheinigung | 7,50 € |
| erweiterte Meldebescheinigung | 9,00 € |
Hinweis
Internetauftritte wie z.B. www.meldebescheinigungen.de sind keine offiziellen Seiten der Stadt Langelsheim oder anderer Behörden. Die Beantragung über diese Internetangebote ist nicht möglich.