Meldeangelegenheiten (An-, Um- und Abmeldung)
Alle Informationen rund um das Thema Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung ins Ausland bei der Stadt Langelsheim finden Sie hier.
An- bzw. Ummeldung
Wenn Sie nach Langelsheim ziehen oder im Stadtgebiet umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Langelsheim nach Ihrem Einzug an- bzw. ummelden. Die An- bzw.Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen persönlich erfolgen.
Folgende Dinge sind zur Anmeldung und Ummeldung mitzubringen/ zu beachten:
- die meldepflichtige Person muss persönlich vorstellig werden (Ausnahmen siehe unten)
- eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters / bei Eigentum eine selbst ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
- alle gültigen Ausweisdokumente bzw. Geburtsurkunde
- ggf. Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten bei der Ummeldung eines Minderjährigen Kindes (unter 16 Jahren), sofern die Sorgeberechtigten nicht mehr im selben Haushalt leben
Ausnahmen zur persönlichen Anmeldung/ Ummeldung/ Abmeldung:
Bei Ehepartnern und Kindern ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen die An-, Um- bzw. Abmeldung vornimmt. Dieser muss allerdings die Ausweise bzw. Pässe und ggf. Aufenthaltstitel aller Familienangehörigen mitbringen. Sollten volljährige Familienmitglieder mit an-, um- bzw. abgemeldet werden, so muss die Person selbst vorstellig werden oder eine Vollmacht erteilen.
Bei Personen, die unter Betreuung stehen, liegt die Pflicht bei der Person, welche das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat. In diesem Fall ist die Bestellung oder ein entsprechender Gerichtsbeschluss, sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Die An-, Um- bzw. Abmeldung kann auch von einer bevollmächtigten Person erfolgen. Die vertretende Person muss dazu schriftlich bevollmächtigt und in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Betroffenen erteilen zu können. Zudem müssen alle Ausweisdokumente der Person mitgebracht werden.
Die entsprechenden Formulare finden Sie in der Randspalte.
Abmeldung
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen genügt es, wenn Sie sich bei dem dortigen Meldeamt anmelden. Wir erhalten nach Ihrer Anmeldung bei einer anderen Wohnsitzgemeinde eine entsprechende Nachricht.
Sollten Sie Deutschland verlassen müssen Sie sich persönlich abmelden. Eine Abmeldung kann frühestens eine Woche vor der Ausreise erfolgen.
Folgende Dinge sind zur Abmeldung mitzubringen/ zu beachten:
- die abzumeldende Person muss persönlich vorstellig werden (Ausnahmen siehe oben)
- alle gültigen Ausweisdokumente
- Ihre neue Anschrift im Ausland