Kirchenaustritt
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie sich an das Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde wenden.
© Stadt Langelsheim
Nach dem Kirchenaustritt wird die Kirchengemeinde sowie das Finanzamt von uns informiert. Diese Information wird vom Finanzamt automatisch an den Arbeitgeber weitergeleitet.
Folgende Dinge sind mitzubringen bzw. zu beachten:
- der Antragsteller muss persönlich vorstellig werden
- bringen Sie Ihr gültiges Ausweisdokument mit
Gebühr
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.
Die Gebühr muss direkt bezahlt werden. Sie haben die Möglichkeit bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Serviceportal
Über das Serviceportal der Stadt Langelsheim haben Sie die Möglichkeit, online Anträge zu stellen und mit der Verwaltung zu kommunizieren - bequem vom PC oder dem Smartphone aus. Über Anklicken des Buttons gelangen Sie zum Serviceportal:
Das Land Niedersachsen stellt auf seiner Seite "Serviceportal Niedersachsen" zentral die wichtigsten Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen zusammen. Hier sind auch die landesweit einheitlichen Voraussetzungen für die Dienstleistung sowie deren Kosten und die jeweilige Rechtsgrundlage angegeben.
Weitere Formulare, beispielsweise für ein SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter:
Formulare/Anträge.