Kirchenaustritt
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie sich an das Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde wenden.
Nach dem Kirchenaustritt wird die Kirchengemeinde sowie das Finanzamt von uns informiert. Diese Information wird vom Finanzamt automatisch an den Arbeitgeber weitergeleitet.
Folgende Dinge sind mitzubringen bzw. zu beachten:
- der Antragsteller muss persönlich vorstellig werden
- bringen Sie Ihr gültiges Ausweisdokument mit
Gebühr
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.
Die Gebühr muss direkt bezahlt werden. Sie haben die Möglichkeit bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.