Gewerbezentralregisterauszug

Wussten Sie schon: Über das Serviceportal Langelsheim haben Sie die Möglichkeit, diese Dienstleistung online zu beantragen.

Für bestimmte Angelegenheiten wird von Ihnen ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt, wie z. B. bei einer behördlichen Genehmigung. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges.

Inhalt des Gewerbezentralregisters

In das Gewerbezentralregister werden gemäß § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung GewO Entscheidungen der Verwaltungsbehörden eingetragen, z. B. Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende oder Versagung von Gewerbeerlaubnissen.

Gewerbezentralregisterauskunft für eine juristische Person

Für Firmen, die im Handelsregister beim Amtsgericht eingetragen sind und deren Hauptsitz in Langelsheim ist, nimmt das Einwohnermeldeamt Langelsheim oder das Bürgerbüro Lutter die Anträge entgegen.

Gewerbezentralregisterauskunft für eine natürliche Person

Als Privatperson können Sie einen Gewerbezentralregisterauszug für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wenn Sie im Stadtgebiet der Stadt Langelsheim wohnhaft sind. Wenden Sie sich persönlich zur Beantragung an das Einwohnermeldeamt Langelsheim/ das Bürgerbüro Lutter oder beantragen den Auszug aus dem Gewerbezentralregister online. Die online Beantragung können Sie hier auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz durchführen.  


Verfahren

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Das Bundesamt erstellt den Auszug und schickt diesen postalisch an den Empfänger. 
Weitere Informationen zu dem Ablauf finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz

Für die Beantragung sind folgende Dinge mitzubringen bzw. zu beachten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Handelsregisterauszug, der die Vertretungsvollmacht beinhaltet
  • Nachweis der aktuellen Firmenadresse
  • Bei Auszügen aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde muss die Adresse, der Verwendungszweck und das Aktenzeichen angegeben werden.

Gebühr

Die Gebühr für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beläuft sich auf 13,00 €. Der Betrag muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie haben die Möglichkeit bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.