Gewerbe, An-, Ab- und Ummeldung
Wussten Sie schon: Über das Serviceportal Langelsheim haben Sie die Möglichkeit, diese Dienstleistung online zu beantragen.
Was gilt als Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede selbstständige, dauerhafte Tätigkeit mit dem Ziel der Gewinnerzielung. Nicht zum Gewerbe zählen: freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte), Land- und Urproduktion sowie sozialwidrige Tätigkeiten.
Gewerbeanmeldung
Wer in Langelsheim ein Gewerbe betreiben oder eine Zweigniederlassung eröffnen möchte, muss dies bei der Stadtverwaltung Langelsheim durch eine Gewerbeanmeldung anzeigen. Die Anmeldung erfolgt idealerweise gleich zu Beginn der Tätigkeit.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Für bestimmte Tätigkeiten wie Gaststätten (Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz auf Dauer), Handwerksbetriebe, Makler, Bewachungsunternehmen oder Spielhallen ist vor der Anmeldung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich. Ausländer benötigen eventuell eine Aufenthaltsgenehmigung zur Ausübung des Gewerbes.
Für die Anmeldung sind folgende Dinge mitzubringen bzw. zu beachten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Erlaubnisurkunden oder Handwerkskarte (wenn erforderlich)
- Vollmacht bei Vertretung
Bei überwachungsbedürftigen Gewerben ist zusätzlich ein Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate) nötig.
Gebühren
Die Anmeldegebühr beträgt 48,75 €
Rechtliche Grundlagen
Die Gewerbeanmeldung richtet sich nach den §§ 14, 15 und 38 der Gewerbeordnung sowie weiteren relevanten Vorschriften.
Formulare
Sie finden das Formular für die Gewerbeanmeldung in der Randspalte.
Gewerbeabmeldung
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei vollständiger Aufgabe eines Gewerbebetriebs, einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder bei Betriebsverlegung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs.
Wo melde ich mein Gewerbe ab?
Die Abmeldung ist bei der Stadt Langelsheim oder der zuständigen Kommune vorzunehmen. Alternativ können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners Niedersachsen nutzen.
Für die Abmeldung sind folgende Dinge mitzubringen bzw. zu beachten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung: Vollmacht
Gebühren
Die Gebühr für die Abmeldung beträgt 32,50 €.
Rechtsgrundlagen
Die Gewerbeabmeldung richtet sich nach den §§ 14, 15 der Gewerbeordnung.
Formulare
Sie finden das Formular für die Gewerbeabmeldung in der Randspalte.
Gewerbeummeldung
Eine Ummeldung des Gewerbes ist erforderlich bei der Verlegung eines stehenden Gewerbes innerhalb der Gemeinde oder bei Wechsel oder Ausweitung der angebotenen Waren oder Leistungen, die nicht zum bisherigen Gewerbe gehören.
Wo muss ich das Gewerbe ummelden?
Die Ummeldung erfolgt bei der Stadt Langelsheim in der Gewerbeabteilung oder über den Einheitlichen Ansprechpartner Niedersachsen.
Für die Ummeldung sind folgende Dinge mitzubringen bzw. zu beachten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- Nachweis der Handwerkskammer (falls Handwerk)
- Erlaubnisurkunde (falls erforderlich)
- Vollmacht bei Vertretung
Gebühren
Die Gebühr für die Gewerbeummeldung beträgt 32,50 €.
Fristen
Die Ummeldung muss gleichzeitig mit dem Wechsel oder der Verlegung erfolgen.
Wichtig!
Die Gewerbeanzeige informiert automatisch Finanzamt, Handwerkskammer, IHK, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsamt.
Rechtliche Grundlagen
Die Gewerbeummeldung richtet sich nach den §§ 14, 15 und 38 der Gewerbeordnung sowie der Richtlinie (EG) 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Formulare
Sie finden das Formular für die Gewerbeummeldung in der Randspalte.