Fischereischein
Das Gebiet der Stadt Langelsheim bietet mit zahlreichen Teichen und Stauseen sowie Flüssen unterschiedlichster Größe eine Vielzahl guter Angelmöglichkeiten.
Bevor jedoch die Rute ausgeworfen werden kann, sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Da sich im Stadtgebiet überwiegend Seen und andere Binnengewässer befinden, an denen geangelt werden darf, sind in der Regel die Pächter, meist Angelvereine, die ersten Ansprechpartner. Von diesen kann man sich zumeist einen Erlaubnisschein ausstellen lassen. Wer jedoch beabsichtigt, einen Angelverein beizutreten, der sollte die Fischereiprüfung abgelegt haben. Nach bestandener Prüfung kann dann durch das Ordnungsamt der Stadt Langelsheim ein Fischereischein ausgestellt werden. Dieser ist in Niedersachsen lebenslang gültig und berechtigt in anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland eine Angelerlaubnis zu erwerben.
Damit durch die Stadt Langelsheim ein Fischereischein ausgestellt werden kann, muss zunächst ein Vorbereitungskurs besucht werden. In diesem Vorbereitungskurs werden alle notwendigen Kenntnisse zur Fisch-, Gewässer-, Geräte- und Rechtskunde vermittelt. Vorbereitungskurse werden durch die Vereine angeboten und die Fischereiprüfung durch den Landesfischereiverband abgenommen.
Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung ist das Erreichen des 14. Lebensjahres. Jugendliche unter 14 Jahren können unter Aufsicht einer geeigneten Person eine Fischereierlaubnis bekommen. Geeignete Personen sind Personen, die bereits die Fischereiprüfung abgelegt haben.
Gebühr
Die Gebühr für den Fischereischein beträgt 45,00 €.
Das Antragsformular finden Sie in der Randspalte oder unter den Formularen.