Feuerwerk, Ausnahmegenehmigung

Personen, die 18 Jahre alt sind, dürfen am 31.12. und 01.01. eines Jahres pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ohne besondere Erlaubnis einer Behörde abbrennen.
An den übrigen Tagen eines Jahres bedarf es einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Inhabers eines Befähigungsscheines. Jedoch kann die zuständige Behörde unter Ausübung Ihres pflichtgemäßen Ermessens hiervon Ausnahmen genehmigen, wenn dem entsprechenden Antrag ein besonderes Ereignis zugrunde liegt, zum Beispiel ein runder Geburtstag oder eine Hochzeit.
Der Antrag ist dann für das Stadtgebiet Langelsheim zuständigkeitshalber bei der Stadt Langelsheim zu stellen.

Den Antrag finden Sie in der Randspalte oder bei den Formularen