Führungszeugnis
Wussten Sie schon: Über das Serviceportal Langelsheim haben Sie die Möglichkeit, diese Dienstleistung online zu beantragen.
Inhalt eines Führungszeugnis
Ihr Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Es kann von jeder Person beantragt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Der Inhalt eines Führungszeugnisses richtet sich dabei nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Nicht alle im Register zu einer Person enthaltenen Eintragungen sind auch in das Führungszeugnis aufzunehmen. Welche Eintragungen von der Aufnahme ausgenommen sind, bestimmen § 32 und § 33 BZRG. Auch nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen. Die Länge der Frist richtet sich grundsätzlich nach der verhängten Strafe, gem. §§ 34 ff. BZRG. Bei bestimmten Verurteilungen gilt diese Frist jedoch nicht, gem. § 33 Abs. 2 BZRG.
Unterschied zwischen dem einfachen und erweiterten Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Von einem regulären Führungszeugnis unterscheidet sich das "erweiterte Führungszeugnis" hinsichtlich seines Inhalts. Im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten bestimmt § 32 Abs. 2 BZRG, dass in den dort aufgeführten Fällen im Register eingetragene Entscheidungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Ausgenommen von dieser Privilegierung sind generell Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat.
Führungszeugnis in der Behörde beantragen
Wenn Sie ein Führungszeugnis bei uns beantragen möchten, benötigen wir folgende Auskünfte:
- handelt es sich um ein behördliches Führungszeugnis?
Falls Ja benötigen wir die Anschrift und ggf. Vorgangsnummer der Empfängerbehörde - handelt es sich um ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis?
Falls es sich um ein erweitertes Führungszeugnis handelt, benötigen wir eine schriftliche Bescheinigung der anfordernden Stelle, dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.
Bitte beachten Sie, dass ein Führungszeugnis nur persönlich beantragt werden kann. Eine Vollmacht ist nicht zulässig.
Führungszeugnis online Beantragen
Sie haben die Möglichkeit das benötigte Führungszeugnis auch digital zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Gebühren
Die Beantragung des Führungszeugnis kostet 13,00 €.
Eine Gebührenbefreiung kann erfolgen, sofern Mittellosigkeit oder ein besonderer Verwendungszweck vorliegt. Bitte bringen Sie entsprechende Unterlagen zur Bestätigung mit (z. B. Ehrenamtsbescheinigung).
Hinweis
Vermehrt werben andere Internetanbieter wie zum Beispiel "www.amtsweg.com" oder "www.fuehrungszeugnis.net" damit, dass man über diese Plattformen ein Führungszeugnis beantragen kann. Tatsächlich handelt es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Abo-Angebot. Ein Führungszeugnis lässt sich über diese Anbieter nicht beantragen.