Beglaubigung, Dokument/Unterschrift

Beglaubigung, Dokument/Unterschrift

Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung der Kopie/Abschrift mit dem Originaldokument beziehungsweise der Unterschrift auf einem Schriftstück.

Beglaubigung von Kopien/Abschriften eines Originaldokumentes

Bitte bringen Sie für das zu beglaubigende Schriftstück im Original mit. Ohne Originaldokument kann keine Beglaubigung erfolgen. 
Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt 4,00 €.

Wichtig: Kopien von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde) und von nicht deutschsprachigen Schriftstücken werden nicht beglaubigt.

Beglaubigung von einer Unterschrift auf einem Schriftstück

Unterschriften werden beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen ( §129 BGB). Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin beziehungsweise des Sachbearbeiters vollzogen beziehungsweise von diesem anerkannt wird.

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 16,50 €.