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Tierschutz
[Nr.99110012058000 ]

Leistungsbeschreibung

Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.

Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Umgang mit wilden Katzen

Verantwortungslose Menschen kümmern sich nicht um ihre Katzen oder setzen sie aus, was gesetzeswidrig ist. Die Folge: verwilderte Katzen, die sich unkontrolliert fortpflanzen und unter erbärmlichen tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen.

Füttern allein ist keine Hilfe, ist zwar oft gut gemeint, aber kurzsichtig und Wegbereiter für noch größeres Katzenleid.

Menschen die regelmäßig fremde Katzen füttern, werden zu Tierhaltern mit allen Verpflichtungen, die das Tierschutzgesetz vorschreibt. Sie sind zuständig für artgemäße Pflege, Ernährung, verhaltensgerechte Unterbringung und Kontrolle der Fortpflanzung.

Ein entscheidender Beitrag zum Tierschutz ist die rechtzeitige Kastration des eigenen Katers und der Katze sowie die Kennzeichnung und Registrierung vor dem Freigang.

Kennen Sie KatzenbesitzerInnen bzw. -Halterinnen, die ihre Tiere noch nicht kastriert, gekennzeichnet und registriert haben? Sprechen Sie die Notwendigkeit einer Kastration sowie Kennzeichnung und Registrierung an. Der Katzenschutzflyer kann Ihnen helfen die KatzenbesitzerInnen zu unterstützen.

Derzeit findet die 2. landesweite Katzenkastrationsaktion 2018 statt. Initiiert von der Landesbeauftragten für Tierschutz in Niedersachsen findet in der Zeit vom 01.11.2018 bis 15.12.2018 eine 2. niedersachsenweite Katzenkastrationsaktion statt.

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