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Sozialhilfe

Leistungsbeschreibung

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.

Die Sozialhilfeansprüche gliedern sich in sechs Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hilfen setzen – mit Ausnahme der antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Zuständig

Landkreis Goslar
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
E-Mail schreiben
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
Kontaktformular
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Kontakt

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Fachgruppe - Finanzielle Teilhabe
Keye, Stefan
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-521
Fax:
+49 5321 7699-521
E-Mail schreiben
Raum:
100
Kontaktformular
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Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt
Fachgruppe - Existenzsichernde Leistungen 1, Integration
Töpperwien, Gaby
Klubgartenstraße 12
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-152
Fax:
+49 5321 7699-152
E-Mail schreiben
Raum:
508
Kontaktformular
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Grundsicherung
Fachgruppe - Existenzsichernde Leistungen 2, Migrationsleistungen
Müller, Michael
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-523
Fax:
+49 5321 7699-523
E-Mail schreiben
Raum:
150
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