Ausschreibung & Vergabe
Bei Bedarf informieren wir Sie über Aufträge, die von der Stadt Langelsheim vergeben werden sollen (Ausschreibungen). Soll z. B. ein Fahrzeug angeschafft oder ein Bauprojekt ausgeführt werden, sind diese Aufträge ab einem bestimmten Auftragswert durch Ausschreibungen öffentlich bekannt zu machen. Für bestimmte Vergaben gilt eine Ausschreibungspflicht. Grundlagen hierfür sind die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Bei Beschränkten Ausschreibungen besteht die Pflicht zur Information über die Absicht einer Vergabe in diesem Rahmen.
Nach erfolgter Ausschreibung sind die Vergabeentscheidungen dann gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Abs. 1 UVgO zu veröffentlichen.