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Erhöhtes Wohngeld beantragen
[Nr.99107023017003 ]

Leistungsbeschreibung

Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Formulare

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über das verringerte Einkommen
  • Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
  • Nachweis über sonstige Änderungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

Voraussetzungen

Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum

  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
  • die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert

und dies zu einem höheren Wohngeld führt.

Leuchtturm