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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

18.06.2020

Umsetzung der Änderung der Umsatzsteuer

Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Senkung der Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 auf 5% (ermäßigter Satz) bzw. 16% (voller Satz) im Rahmen eines Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes zu beschließen.

Diese Änderungen werden auch Auswirkungen auf die Haushalte im Stadtgebiet Langelsheim haben.

Die Lieferung von Wasser und die Zählergebühr der Stadtwerke Langelsheim, Betriebsteil Wasserwerk, werden grundsätzlich mit dem ermäßigten Steuersatz versteuert.

Die Abschlagszahlungen für Verbrauchsgebühren wurden für das gesamte Kalenderjahr 2020 inkl. 7% USt. angefordert. Eine unterjährige Anpassung der Abschläge wird auch bei entsprechender Beschlussfassung nicht erfolgen. Die Korrektur der Umsatzsteuersätze würde dann mit der Schlussrechnung für das gesamte Jahr 2020 automatisch berücksichtigt.

Bei der Beseitigung des Abwassers handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe, die daher nicht versteuert wird.

Fragen beantwortet die Steuerabteilung der Stadt Langelsheim, Tel. 05326/504-22.